UAS Fertigung nach EASA Standard
Drohnen Made in Germany
Wir entwickeln und produzieren unsere Drohnen nach EASA Standards.
Kleinserienfertigung
Die Produktionsräume für unsere Drohnen sind mit großen Einzelmontagetischen ausgestattet. Auf diesen Montagetischen können wir gleichzeitig jeweils zwei mittelgroße UAS oder einen Helikopter von bis zu 3.0 m Rotorkreis und 3.5 m Länge bauen. Eine Fließbandfertigung sucht man bei uns vergeblich. Unsere Produktionsabläufe sind auf Kleinserienfertigung ausgelegt und zum Teil automatisiert.
Die derzeitigen Produktionskapazitäten betragen 6 Drohnen vom Typ Kite 75 oder Grabbit G6 je Monat. Ein Ausbau auf 12 UAS je Monat steht auf dem Plan.
UAS Entwicklung und Prototypenfertigung
Die UAS Prototypenfertigung erfolgt in den gleichen Produktionsräumen. Für die Prototypenfertigung stehen mehrere 3D Drucker zur Verfügung, auf denen nur Entwurfs- Muster gedruckt werden. Aus Qualitätsgründen lassen wir alle 3D Druckteile für die Serienproduktion von einem externen Dienstleistungspartner fertigen, der sich auf den 3D Druck spezialisiert hat.
Unser Werkstatt- und Produktionsbereich

Vorschriften und Verordnungen
Am 11.06.2019 wurden durch die EU Kommission neue Regelungen zum Betrieb von Drohnen veröffentlicht. Diese treten verbindlich ab 01.07.2020 in Kraft. Das aktuell in Deutschland geltende Recht ist bereits an die kommende EU Verordnung angelehnt, aber es wird dennoch Änderungen geben müssen.
Delegierte Verordnung 2019/945
Durchführungsverordnung 2019/947
Die wichtigsten Fakten der EU Drohnenverordnung haben wir für Sie zusammengefasst:
- Einteilung der Flugsysteme in drei verschiedene Kategorien:
- Open Category
- Specific Category
- Certified Category
- Maximale Flughöhe 120m über Grund, bisher waren es nur 100m in Deutschland
- Neuordnung der Gewichtsgrenzen
- Einführung von zwei neuen „Drohnenführerscheinen“ und einem sog. LUC Zertifikat
- Je nach Klassenzuordnung müssen Drohnen registriert werden
- Je nach Klasse kann eine Electronic ID erforderlich sein
Die drei verschiedenen Drohnenkategorien
Open Category – geringes Betriebsrisiko
- es ist keine Genehmigungen notwendig
- e nach Risiko gibt es Mindestauflagen, wie z.Bsp. ein „Drohnenführerschein“
Specific Category – erhöhtes Betriebsrisiko
- der Betreiber des UAS muss eine Risikobewertung durchführen
- es ist eine Genehmigung für den Betrieb notwendig
Certified Category – komplexes Betriebsrisiko
- die Zulassung und der Betrieb des UAS sind ähnlich aufwändig wie in der bemannten Luftfahrt
- der Pilot, der Betreiber und das UAS müssen zertifiziert sein
Die Open Categorie ist in verschiedene Kategorien aufgeteilt - A1 bis A3 und die Klassen C0 bis C4 auf.