Training für den Einsatz von Drohnen

Die beste Drohne hat keinen Nutzen, wenn man nicht damit umzugehen weiß!

Den Umgang mit der Drohne lernen

Auch wenn das Fliegen einer Drohne heutzutage keine besonderen Fähigkeiten des Drohnenpiloten voraussetzt, gänzlich unbedarft kann und darf man nicht an das Drohnenfliegen herangehen. Wissen sollte man vor allem, welchen Dingen und Umständen man besondere Beachtung schenken muss. So unterschiedlich wie die Einsatzszenarien in der Praxis auch sein mögen, mit unserem Drohnen Einsatztraining bringen Sie sich oder Ihre ganze Einsatzgruppe voran. 

Um den praktischen und zugleich professionellen Umgang mit der Drohne und dem Equipment, sowie das sichere Fliegen zu erlernen, bieten wir praxisnahe Einsatztrainings für unsere eigenen UAVs und auch anderer Hersteller an. Egal ob Sie als professioneller Einzelanwender oder als mehrköpfige Einsatztruppe mit Drohnen zu tun haben - wir realisieren ein maßgeschneidertes Einsatztraining für Sie als Einzelperson oder ihr gesamtes Einsatz- Team.

Wir planen und organisieren Trainings für Einsatzkräfte bzw. UAS Teams von Polizei, Feuerwehr, THW und anderen Behörden, Überwachungsdienstleistern, sowie für den Einsatz von Drohnen zur Gebäudeinspektion, Solaranlageninspektion, Landwirtschaft und vieles mehr.

Unsere Einsatztrainings umfassen einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil der Drohnenschulung. Der Schwerpunkt unserer Trainings liegt auf dem Einsatz der Drohnen in der Praxis. 

Multiplikatorenschulungen gehören ebenfalls zu unserem Programm. Diese besondere Art der Drohnenschulung dauert in der Regel mindestens 4 bis 5 Tage. Multiplikatorenschulungen sind ein probates Mittel um die Teilnehmer dieser Schulung zu befähigen, selbst Drohnen-Trainings durchzuführen. Diese Schulung ist die beste Wahl, wenn eine größere Anzahl an Drohnennutzern geschult werden soll, dies aber aus Kosten- und Logistikgründen nicht ohne Weiteres zu realisieren ist. 

Unverbindliche Anfrage

Hinweis zur Rechtslage - Erlaubnisfrei fliegen oder nicht

Inhaltlich unterscheidet das deutsche Luftrecht zwischen "Flugmodellen" und "UAS (Unmanned Aerial Systems)", also unbemannten Luftfahrtsystemen. Der oft genutzte, umgangssprachliche Begriff "Drohne" findet im Luftrecht keine Beachtung. Das einem Sachverhalt zu Grunde liegende Fluggerät kann zunächst sowohl Flugmodell als auch UAS sein.

Erst der Verwendungszweck macht den maßgeblichen Unterschied und entscheidet über die Einstufung.