Luftfahrt- und Flugsicherheit für unbemannte Flugsysteme
Die Sicherheit von UAS im Fokus
Um den freien Verkehr von unbemannten Flugsystemen und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten, hat die EASA gemeinsame europäische Richtlinien entwickelt.
Diese Richtlinien sollen nun in den EU Mitgliedsstaaten in der Zeit bis zum 01.04.2021 umgesetzt werden. Diese Richtlinien für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) enthalten Regelungen zur Herstellung von Drohnen, zu deren Betrieb, sowie zur Boden- und Flugsicherheit, basierend auf einer Bewertung des Risikos. Sie stellen in gewisser Weise ein Gleichgewicht zwischen den Verpflichtungen der Drohnenhersteller und -betreiber in Bezug auf Sicherheit, Schutz der Privatsphäre, Umwelt- und Lärmschutz dar. Das Ziel dieser Regelungen ist in erster Linie die Erhöhung der allgemeinen Sicherheit.
Wir tragen diesen neuen Regelungen als Hersteller und Betreiber von Unbemannten Luftfahrtsystemen Rechnung, indem wir bereits lang vor Ablauf der Übergangsfrist mit der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen in der Planung, Beschaffung und Fertigung, sowie beim Qualitätsmanagement beginnen.
Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der gewerblicher Sicherheit, Monitoring und Forschung
Beim Einsatz von Drohnen im gewerblichen Sicherheitsbereich oder im Rahmen von Wach- und Sicherheitsdiensten eines Unternehmens gelten die selben gesetzlichen Rahmenbedingungen wie für jeden anderen gewerblichen Nutzer von UAVs. Dies schränkt den Einsatz von UAVs im Bereich der gewerblichen Sicherheit, Monitoring, Forschung im Vergleich zu behördlichen oder militärischen Nutzung deutlich ein. Aufgrund der Notwendigkeit einer Aufstiegsgenehmigung, dem grundsätzlichen Sichtfluggebot und Nachtflugverbot sowie der Einschränkungen eines automatisierten Fluges sehen derzeit noch viele Unternehmen und Sicherheitsdienstleister von der grundsätzlichen Nutzung von UAVs im Sicherheitsbereich ab.
Darin sehen wir jedoch einen grundsätzlicher Fehler, da potentielle Einsatzmöglichkeiten von UAVs dadurch pauschal verworfen werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben durchaus trotzdem den Einsatz von UAVs für solche Zwecke. Die gesetzlich vorgegebenen Einschränkungen bzw. Verbote können durch Einholen von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, wie dem Landes Luftfahrtamt (LLA) oder dem Luftfahrtbundesamt (LBA) aufgehoben werden.
In bestimmten Situationen kann auch eine dauerhaft stationäre Befliegung sinnvoll sein. Hierbei kann das UAV zwecks Monitoring, Daten- und Bilddokumentation o.ä. über einen Zeitraum von vielen Stunden oder immer wiederkehrend aufsteigen. Auch hierbei ist eine Teil- oder Vollautomatisierung des Fluges möglich.
Ein solches Tethered Drohnensystem steht Ihnen mit unserem Kite 75 - Tethered zur Verfügung.
Sollten Sie als Betreiber einer Flugplattform Fragen zur Rechtslage oder zur Risikobewertung eines Drohneneinsatzes haben, dann stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.